1. Eltern
Wenn Sie Ihr Kind bei uns (oder generell in der Ev. Kirche) taufen lassen möchten, soll mindestens ein Elternteil Mitglied in der Evangelischen Kirche sein. Für Kirchenmitglieder entstehen keine Kosten. Die Taufe wird im Familienstammbuch beurkundet, sofern Sie dies wünschen. Bitte legen Sie für das Taufgespräch eine amtliche Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Täuflings bereit!
2. Paten
Taufpatin oder Taufpate kann nur werden, wer einer christlichen Kirche angehört (der evangelischen, katholischen oder einer Freikirche, die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ACK Mitglied ist – das kann Ihnen Ihre Pastorin oder Ihr Pastor sagen). Angehende Patinnen/Paten benötigen dazu eine Patenbescheinigung, die ihnen das Büro/Gemeindeamt ihrer jeweiligen Ortsgemeinde zuvor ausstellt. Bitte geben Sie diese mindestens eine Woche vor dem Tauftermin ab!
3. Glieder anderer Gemeinden
Wenn Sie als Eltern Glied einer anderen evangelischen Kirchengemeinde sind, können Sie in besonderen Fällen Ihr Kind bei uns taufen lassen. Dazu benötigen Sie unbedingt ein Dimissoriale. Sie erhalten es im Büro/Gemeindeamt Ihrer Ortsgemeinde.
4. Voraussetzungen für Taufwillige
Wenn Sie getauft werden möchten, müssen Sie religionsmündig sein (mindestens 14 Jahre alt). Sofern Sie nicht Glied der Evanglischen Kirche sind, treten Sie durch die Taufe in die Kirche ein. Die Taufe wird im Familienstammbuch beurkundet, sofern Sie dies wünschen.
5. Ansprechpartner und Taufgottesdienste
Taufen finden in Regel einmal im Monat in der Kreuzkirche Wiedenest statt.
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Pfarrer Kalisch.
Der Taufspruch ist ein biblisches Wort, das das Kind oder den erwachsenen Täufling sein Leben lang begleiten soll. Sie können sich den Taufspruch selber aussuchen – hier folgt eine Liste mit Vorschlägen. Unter www.taufspruch.de ist eine umfassende Sammlung von Taufsprüchen zugänglich.














